Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltendmachung

    1. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

  2. Gegenleistung

    1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
      Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
      Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet.
      Skizzen, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnittes IX gelten entsprechend.

  3. Zahlung

    1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

    2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen oder Vorleistungen und Formen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

    3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI nicht nachgekommen ist.

  4. Zahlungsverzug

    1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

    2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

  5. Lieferung

    1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

    2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

    3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

    4. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

    5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

    6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Material Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

  6. Beanstandungen

    1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

    2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 1 Monat, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.

    3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung.§ 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

    4. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Drückerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

    5. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

    6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

    7. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% bei einer Auflage von mindestens 50 Stück können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

  7. Verwahren, Versicherung

    1. Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

  8. Periodische Arbeiten

    1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

  9. Eigentum

    1. 1) Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Zeichnungen, Schablonen, Formen und Vorlagen bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden, soweit nicht anders Vereinbart, nicht ausgeliefert. Sollte innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren, die Formen nicht zur Herstellung zum Einsatz kommen, gehen die Formen in das Eigentum des Auftragnehmers über.

    2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

  10. Impressum, Urheberrecht

    1. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

  11. Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim.